Laden in der WEG-Tiefgarage
Ein großer Teil der Wohnungen in Obergiesing und Fasangarten liegt in Mehrfamilienhäusern mit gemeinsamer Tiefgarage. Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes haben Eigentümer einen Anspruch darauf, dass die Gemeinschaft den Einbau einer Lademöglichkeit gestattet. Die Kosten trägt in der Regel, wer die Wallbox nutzt. Sinnvoll ist trotzdem, das Thema frühzeitig in der Eigentümerversammlung anzusprechen, denn eine gemeinsame Planung mit ausreichender Hausanschlussleistung erspart späteren Umbau. Wir nennen Ihnen gern Ansprechpartner für Elektroinstallation und erklären, welche Ladeleistung zu Ihrem Fahrzeug passt. Bringen Sie am besten die Teilungserklärung und Angaben zur Tiefgarage mit, dann wird die Beratung konkreter.


